Raus aus den Schulden
Mit einer Privatinsolvenz werden nach 3,5 oder höchstens 6 Jahren alle ihre Schulden gelöscht bzw. erlassen. Das heisst, dass Sie einen Teil ihrer Einkünfte abgeben müssen, dafür werden Sie nach maximal 6 Jahren schuldenfrei. Wie man die Privatinsolvenz beantragen kann, der Zweck einer Privatinsolvenz sowie 9 Vorteile einer Privatinsolvenz.
Ist eine Überschuldung passiert und hat man keine finanzielle Mittel mehr um seine bisherigen Schulden zu begleichen, dann sollte man über eine Privatinsolvenz nachdenken. Die Anzahl der Gläubiger und die Höhe der Schulden spielt dabei keine Rolle. Sobald die Privatinsolvenz angemeldet wurde, sind Sie vor Zwangsvollstreckungen geschützt.
Raus aus den Schulden mit einer Privatinsolvenz
Sehr oft denken Menschen über eine Umschuldung nach, ohne jedoch zu berücksichtigen, daß ein weiterer Kredit oftmals keine Lösung mehr zu Ihrem Problem ist. Sich mehr Geld leihen zu wollen ist gerade in einer solchen Situation keine langfrsitige Lösung.
Ganz im Gegenteil sollte man den Fokus zunächst darauf setzen eine ordentliche Finanzsanierung vorzunehmen um damit nachhaltig seine Geldprobleme beenden zu können und raus aus den Schulden zu kommen!
Wie Sie die Privatinsolvenz anmelden können und welche Vorteile der Privatkonkurs bietet finden Sie ebenso hier.
Ziele der Privat Insolvenz
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Restschuldbefereitung
Das wichtigste Ziel des Privatinsolvenzverfahrens ist die sogenannte Restschuldbefreiung. Damit werden Sie von allen ihren Schulden befreit. Dies tritt nach der folgenden Zeitdauer ein:
- 3 Jahre bei einer Tilgung von 35% aller Schulden und Verfahrenskosten
- 5 Jahre bei der Tragung der Verfahrenskosten
- Höchstens 6 Jahre, wenn keine Schulden zurückbezahlt werden (können)
Dabei ist es vollkommen irrelevant, wie hoch ihre Schulden waren oder wie viele Gläubiger Sie hatten, als sie das Verfahren eröffneten.
Für die Tilgung der Schulden nach 6 Jahren spielt es keine Rolle wie viel zurückbezahlt wurde und ob die Verfahrenskosten übernommen wurden (siehe § 301 InsO).
2. Sofortiger Pfändungsschutz
Das zweite Ziel ist der umfassende Pfändungsschutz, das heisst, dass gegen Sie keine Vollstreckungsmassnahmen mehr ergriffen werden können. Die Briefe der Gläubiger können Sie also ignorieren sobald Sie das Insolvenzverfahren eröffnet haben.

Auch der Gerichtsvollzieher darf keine Massnahmen mehr anordnen und darf Sie auch nicht zur Abgabe einer eidesstaatlichen Versicherung zwingen.
Möchten Sie endlich raus aus den Schulden, dann helfen wir Ihnen dabei sehr gerne.
Unsere ausgewählten Partner-Anwälte stehen Ihnen für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch im Rahmen einer Schuldnerberatung gerne zur Verfügung.
Vorteile einer Privatinsolenz – Raus aus den Schulden
Die Privatinsolvenz stellt in erster Linie eine Befreiung von Schulden dar und bringt in dieser Hinsicht einige Vorteile mit sich. Finden Sie hier nun 9 Vorteile einer Privatinsolvenz und einen Ratgeber wie man eine Insolvenz anmelden kann.
1.Vorteil: Sicher schuldenfrei werden
Vielen verschuldeten Menschen sind ihre Schulden über den Kopf gewachsen. Sie können sie nicht mehr bedienen. Oft sind auch nach einem Vergleich die Raten zu hoch um sie bezahlen zu können.
In dem Fall stellt die Privatinsolvenz ein Ausweg dar, da die Restschulden vollständig getilgt werden. Die Befreiung der Schulden ist garantiert, unabhängig von deren Höhe oder der Rückzahlungen.
2.Vorteil: Fixer Zeitpunkt der Restschuldbefreiung
Durch die Privatinsolvenz kann der Zeitpunkt der Entschuldung im Voraus geplant werden. Anders als bei einem Vergleich tritt die Restschuldbefreiung garantiert nach spätestens 6 Jahren ein. Bei einer teilweisen Rückzahlung kann es sogar nur 3 oder 5 Jahre dauern bis Sie von allen Schulden befreit sind.
3.vorteil: Psychologische Entlastung
Dass die Befreiung von den Schulden absehbar ist, stellt das Insolvenzverfahren für viele Menschen eine massive psychologische Entlastung dar. Der Druck durch die Rückzahlungen und die Angst vor Pfändungen nehmen ab, da die Gläubiger nicht mehr gegen sie vollstrecken können und Sie keine Rückzahlungen mehr leisten müssen.
4.Vorteil: Sie haben mehr von ihrem Einkommen
Das Existenzminimum ist gesetzlich geschützt und oft müssen Sie nach der Beantragung des Insolvenzverfahrens weniger an ihre Gläubiger zahlen als zuvor.
5.Vorteil: Keine Pfändungen mehr
Durch das Privatinsolvenzverfahren sind Sie vor allen Pfändungen geschützt. Ihre Gläubiger dürfen nicht mehr gegen Sie vollstrecken und auch der Gerichtsvollzieher muss Sie in Ruhe lassen.
6.Vorteil: Keine Bösen Briefe mehr
Ihre Gläubiger werden Sie nicht mehr mit Zahlungsaufforderungen und Mahungen belästigen. Wir schreiben alle Gläubiger an und teilen ihnen mit, dass Sie Privatinsolvenz beantragt haben und dass sie sich an unsere Kanzlei oder an Ihren Insolvenzberater wenden sollen.
7.Vorteil: Keine wesentlichen Einschränkungen der Lebensführung
Das Insolvenzverfahren wird ihren Lebensstil nicht gross beeinflussen. Sie können über den geschützten Teil ihres Eikommens frei verfügen und dürfen umziehen, heiraten oder Job wechseln ohne Erlaubnis einzuholen. Sie werden lediglich etwa 5-mal von Ihrem Insolvenzberater brieflich kontaktiert werden.
8.Vorteil: Tilgung des Schufa-Eintrages
3 Jahren nach der Restschuldbefreiung durch das Insolvenzverfahren werden alle Schufa Einträge, die bei Beginn des Verfahrens vorhanden waren gelöscht.
9.Vorteil: Der Umfang der Restschuldbefreiung
Die Privatinsolvenz befreit Sie von sämtlichen Schulden unabhängig von der Höhe oder bei wem sie bestehen. Nach § 301 InsO werden Sie von allen Schulden befreit, die vor dem Beginn des Verfahrens bestanden haben. Deshalb ist es irrelevant, ob sie Schulden beim Finanzamt, bei Krankenkassen oder bei Banken haben.
Privatinsolvenz Antrag
Auch wenn Sie Schulden vergessen haben oder die Gläubiger nicht mehr ausfindig gemacht werden können, werden diese Schulden erlassen. Wenn alle geforderten Nachforschungen unternommen wurden und trotzdem noch ein Gläubiger auftaucht während das Verfahren läuft, werden Sie auch von diesen Schulden befreit.
Auch wenn die Schulden nicht eindeutig feststellbar sind, wie dies bei Immobilienfinanzierung oder Studentenkrediten der Fall sein kann, werden diese ebenso nach Abschluss des Insolvenzverfahrens getilgt.
Wenn Sie finanzielle Hilfe benötigen und Sie weitere Informationen erhalten möchten, dann setzen wir sie gerne mit unseren seriösen Partner-Anwälten in Verbindung. Die Beratung ist völlig unverbdindlich und kostenlos.
Privatinsolvenz Ablauf und Dauer des InsolvenzVerfahrens
Der Privatinsolvenz Ablauf erfolgt in drei Phasen.
- Vorbereitung
- das Verfahren an sich
- und die Wohlverhaltensperiode
Die Privatinsolvenz Dauer erstreckt sich über diese drei Phasen.
1. Phase: Vorbereitung | Privatinsolvenz Dauer: 6 Wochen
Die Vorbereitungsphase beginnt mit der Einschätzung Ihrer Chancen auf die Tilgung der Schulden. Ein auf diesen Bereich spezialisierter Fachanwalt wird ihren Fall einschätzen und Ihnen Tipps und Anweisungen für den weiteren Verlauf des Verfahrens geben.
Sie werden mit ihm ausserdem einen individuellen Verfahrensplan erstellen. Danach muss ihr unverpfändbares Vermögen gesichert werden. Zum Beispiel werden Sie ein neues Konto eröffnen müssen und sämtliche Zahlungen an Gläubiger einstellen.
Auch sollten Sie sich einen Überblick über alle Zahlungsverpflichtungen verschaffen, damit sie alle Schulden durch das Insolvenzverfahren tilgen können.
Rieder Enterprises LLC arbeitet mit Rechtsanwälten in Deutschland, Österreich, Schweiz, und Lichtenstein zusammen. Unsere Parnter-Anwälte können Sie dabei unterstützen indem wir alle Ihre Unterlagen mit ihnen anschauen und sorgfältig überprüfen. Auch setzen sich unsere Partner-Anwälte mit Ihren Gläubigern in Verbindung und überprüfen öffentliche Register, um sämtliche Gläubiger zu finden.
Wenn dies alles erledigt ist, kann der aussergerichtliche Schuldenbereinigungsversuch gemacht werden. Wenn dieser scheitert, können wir für Sie den Antrag auf Privatinsolvenz stellen.
Für die vorbereitenden Schritte bis zur Einreichung des Insolvenzantrages braucht man normalerweise 6 Wochen. Bei öffentlichen Schuldenberatungsstellen kann das auch mal 1-2 Jahre in Anspruch nehmen, da diese Stellen sehr stark ausgelastet sind. Schon auf den ersten Beratungstermin können Sie dort 6-9 Monate warten.
2. Phase: Das Insolvenzverfahren
| Privatinsolvenz Dauer: ca. 1 Jahr
Das Verfahren an sich startet normalerweise etwa 5 Monate nachdem der Antrag gestellt wurde. Es dauert in der Regel ein Jahr. Der Richter wird ein Insolvenzverwalter ernennen, der während dieser Zeit ihr Vermögen verwaltet. Dabei verwertet er die verpfändbaren Teile, die unverpfändbaren Teilen dürfen Sie behalten.
Unsere Partner-Anwälte bieten ein sogenanntes Insolvenzplanverfahren an. Mit diesem speziellen Verfahren können Sie die Insolvenz schon nach vier bis 12 Monaten abschliessen und somit schuldenfrei werden. Wir informieren Sie sehr gerne über näheres dazu, wie man eine Verkürzung der Privatinsolvenz bewirken kann.
3. Phase: Wohlverhaltensperiode
| Privatinsolvenz Dauer: 3, 5 oder 6 Jahre ab der Verfahrenseröffnung.
Damit Sie von allen Schulden befreit werden, müssen Sie eine sogenannte Wohlverhaltensperiode durchmachen. Sie beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und endet entweder 3, 5 oder 6 Jahre danach.
In dieser Zeit haben Sie nichts mehr mit dem Insolvenzgericht zu tun. Sie müssen lediglich einmal im Jahr mit Ihrem Insolvenzberater einen Fragebogen ausfüllen. Weil ihr pfändbares Vermögen bereits verwertet wurde, müssen Sie auch nicht mehr alle Einkünfte pedantisch melden.
Nach der Wohlverhaltensphase kann die Restschuldbefreiung vollzogen werde. Alle Gläubiger verlieren dabei ihre Forderungen und Sie werden schuldenfrei.
Privatinsolvenz Voraussetzungen in Deutschland
Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie sich mit einem Privatinsolvenzverfahren von ihren Schulden befreien lassen:
- Sie sind zahlungsunfähig, es bestehen also Schulden, die Sie nicht mehr zahlen können
- Sie sind nicht selbständig erwerbstätig- wenn ja ist die Regelinsolvenz anzuwenden
- Aus einer ggf. früher ausgeübten Selbstständigkeit sind nicht mehr als 19 Gläubiger vorhanden (§ 305 Abs. 1 InsO)
- Ihr Wohnsitz befindet sich in Deutschland bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, können Sie ein Privatinsolvenverfahren beginnen nachdem ein aussergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch stattgefunden hat und ihre Situation von einer Anwaltskanzlei geprüft wurde.
Oftmals wird die Privatinsolvenz auch als Verbraucherinsolvenz bezeichnet.
Einkommen ist keine Voraussetzung für die Privatinsolvenz
Auch Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, können die Privatinsolvenz beantragen, dasselbe gilt für Rentner. Das Einkommen ist folglich keine Voraussetzung für die Beantragung einer Privatinsolvenz. Viele Kunden die sich in einer Privatinsolvenz befinden beziehen oftmals Arbeitslosengeld oder sind pensioniert.
Das Privatinsolvenzverfahren kann auch bei einem niedrigen Einkommen eröffnet werden, dann wird ein Stundungsantrag gestellt. Die Kosten für das Verfahren werden vom Staat vorgestreckt und nach 3 Jahren vollständig übernommen, ausser ihre Einkommenssituation hat sich inzwischen gebessert.
Die Privatinsolvenz in Deutschland kann für alle beantragt werden die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Folgende Berufsgruppen und Kategorien können eine Insolvenz beantragen.
- Angestellte
- Beamte
- Arbeitslose
- Rentner
- Hausfrauen
- ALG II – Empfänger
Privatinsolvenz bei Selbständiger Erwerbstätigkeit
Kleinunternehmer unterhalb der „Bagatellgrenze“ könne die Privatinsolvenz beantragen. Selbständige oder Personen, die aus einer ehemaligen selbständigen Erwerbstätigkeit mehr als 19 Gläubiger aufweisen, müssen das Regelinsolvenzverfahren nutzen (siehe § 305 Abs. 1 InsO).
Eigenantrag nach Gläubigerantrag
Wenn einer Ihrer Gläubiger einen Insolvenzantrag stellt, müssen Sie besonders schnell handeln. Sie können innerhalb der „Eigenantragfrist“ einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen, was vorteilhafter für Sie ist als wenn der Gläubigerantrag vollstreckt wird.
Wie kann ich eine Privatinsolvenz anmelden?
Wenn Sie Privatinsolvenz anmelden wollen um sich von ihren Schulden zu befreien, müssen die folgenden Schritte eingehalten werden:
Die richtige Vorbereitung der Privatinsolvenz
Nach dem ersten Beratungsgespräch eröffnen Sie ein neues Konto bei einer neuen Bank. Die Zahlungen an ihre Gläubiger sind dann einzustellen. Weiters werden alle Unterlagen über Gläubiger gesammelt und zusammengestellt.
Privates Insolvenzverfahren
Dann wird ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch mit ihren Gläubigern durchgeführt. Unsere spezialisierten Partner-Anwälte sind in der Lage, Ihnen eine Bescheinigung nach § 305 InsO zu erstellen.
Als nächstes wird für Sie ein Antrag gestellt, zusammen mit allen erforderlichen Komponenten (Eröffnung, Stundung, Restschuldbefreiung). Dieser Antrag wird dann bei der zuständigen Stelle eingereicht.
Privatinsolvenz Kosten
Die Gerichtskosten belaufen sich in der Regel zwischen 800 und 1.600 Euro. Gibt es mehr Gläubiger bedeutet dies auch höhere Kosten.
Liegen keine pfändbaren Beträge vor, können die Privatinsolvenz Kosten mit monatlichen Raten bezahlt werden. Zudem kann zuerst die Restschuldbefreiung vorgenommen werden und erst danach mit den Zahlungen der Kosten starten.
Die Kosten für das Privatinsolvenzverfahren können auch gestundet werden. Mehr Informatinen dazu findet man unter Verfahrenskostenstundung. Diese Kosten können innerhalb von 6 Jahren beglichen werden.
Privatinsolvenz Kosten während der Wohlverhaltensphase
- Mindestens 100 Euro + Mwst
- 5% der Gesamtmasse