Jahressteuergesetz 2026: ELSTER wird Standard, Nachzahlungszinsen sollen steigen
Bernhard Rieder · 16. August 2026

Steuerlast früh abschätzen
Prüfe mit dem Steuerrechner, ob Rücklagen für eine mögliche Nachzahlung sinnvoll sind – und ob dein ELSTER-Posteingang aktiv ist, falls die elektronische Bekanntgabe kommt.
Steuerrechner öffnen →Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) beschlossen. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf – noch nicht um geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen; Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich. Für Steuerpflichtige lohnt sich dennoch ein Blick auf die geplanten Eckpunkte.
Elektronische Bekanntgabe ab 1. Januar 2027. Wer ein aktives ELSTER-Konto hat, soll Steuerbescheide künftig grundsätzlich elektronisch erhalten – ohne zusätzliche Einwilligung. Das Finanzamt benachrichtigt per E-Mail, sobald der Bescheid im ELSTER-Posteingang liegt. Wer kein ELSTER-Konto nutzt, bekommt den Bescheid weiterhin auf dem Postweg. Ein Opt-out soll innerhalb von ELSTER möglich bleiben.
Nachzahlungszinsen: Verdopplung im Entwurf. Der monatliche Verzugszins nach der Abgabenordnung (AO) liegt derzeit bei 0,15 Prozent pro Monat – das entspricht 1,8 Prozent im Jahr. Der Entwurf sieht ab 2027 einen Satz von 0,3 Prozent pro Monat vor, also 3,6 Prozent jährlich – allerdings erst nach einer Karenzzeit. Die Tabelle fasst den geplanten Wechsel zusammen.
Weitere Punkte im Entwurf: Ausländische Gesellschafter mit mindestens 10 Prozent Beteiligung sollen die vorläufige Freistellungsbescheinigung bei Kapitalerträgen verlieren. Die Freigrenze für Lizenzeinkünfte soll von 10.000 auf 100.000 Euro steigen. Plattformbetreiber sollen Meldungen an Drittstaaten erleichtert bekommen – ein Schritt im internationalen Informationsaustausch.
Separater Track: Einkommensteuer-Reform. Parallel kursieren Entwürfe zur Einkommensteuer ab 2027/28 und zum Abbau der kalten Progression. Der Grundfreibetrag für 2026 liegt bei 12.348 Euro (gesetzlich festgelegt). Wer wissen will, was eine Tarifverschiebung für das Netto bedeuten könnte, findet im Magazin eine ausführliche Einordnung zur Tarifanpassung 2027.
Was du jetzt prüfen kannst – ohne Beratung: Hast du ein ELSTER-Konto und ist es aktiv? Stehen Nachzahlungen oder Erstattungen aus früheren Jahren an? Mit dem Steuerrechner lässt sich die Steuerlast für das laufende Jahr grob abschätzen – als Orientierung, nicht als verbindliche Berechnung. Im Felix-Überblick kannst du Steuer-, Spar- und Budgetdaten nebeneinander sehen.
Fazit: Das JStG 2026 bündelt mehrere Verwaltungs- und Zinsänderungen. Die elektronische Bescheidzustellung betrifft Millionen ELSTER-Nutzer; die höheren Nachzahlungszinsen würden Verspätungen teurer machen. Beobachte das parlamentarische Verfahren und passe deine Abläufe an, sobald das Gesetz verabschiedet ist.
SteuernJetzt selbst rechnen: Steuerrechner →Nachzahlungszinsen nach Abgabenordnung (AO) – Ist und Entwurf
| Zeitraum | Monatszins | Jahreszins (vereinfacht) |
|---|---|---|
| Aktuell (2026) | 0,15 % | 1,8 % |
| Entwurf ab 2027 (nach Karenzzeit) | 0,3 % | 3,6 % |
Quellen
Häufige Fragen
Wann gilt die elektronische Steuerbescheid-Zustellung?
Laut Entwurf ab 1. Januar 2027 – aber nur für Steuerpflichtige mit aktivem ELSTER-Konto. Ohne Konto bleibt der Papierweg. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet.
Muss ich der elektronischen Zustellung zustimmen?
Nein. Mit aktivem ELSTER-Konto soll die elektronische Bekanntgabe automatisch gelten. Ein Opt-out soll innerhalb von ELSTER möglich sein. Ohne Konto ändert sich nichts.
Wann steigen die Nachzahlungszinsen auf 3,6 Prozent?
Der Entwurf sieht 0,3 Prozent pro Monat (3,6 Prozent jährlich) ab 2027 vor – nach einer Karenzzeit. Derzeit gelten 0,15 Prozent monatlich (1,8 Prozent jährlich).


