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Selbstständig

Gewerbeanmeldung: Österreich (WKO, GISA) und Deutschland (Gewerbeamt)

Redaktion · 17. August 2026

Gewerbeanmeldung: Österreich (WKO, GISA) und Deutschland (Gewerbeamt) – Illustration zur Rubrik Selbstständig
Wo du anmeldest, was WKO und IHK tun und welche Gebühren in AT und DE realistisch sind – mit offiziellen Wegen über GISA, USP und das Gewerbeamt.
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Schreib auf, welche Tätigkeit du genau anmeldest und wo dein Betriebsstandort liegt. Dann öffnest du GISA (AT) oder die Gewerbeamt-Seite deiner Kommune (DE) und prüfst die Unterlagenliste – ohne Gebühren zu schätzen, die sich lokal ändern.

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Gewerbe anmelden ist der erste Pflichtschritt für viele Selbstständige – nicht der Pitch, nicht die Website. In Österreich und Deutschland läuft das über unterschiedliche Behörden, aber die Logik ist ähnlich: Zuständigkeit am Betriebsstandort, Nachweise bei reglementierten Gewerben, danach Meldungen an Finanzamt und Sozialversicherung.

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Österreich: Gewerbebehörde, nicht die WKO. Die Anmeldung erfolgt bei der Bezirkshauptmannschaft, dem Magistrat oder dem Magistratischen Bezirksamt am Standort deines Betriebs. Die Wirtschaftskammer (WKO) berät über Gründung, Befähigungsnachweise und das Gründerservice – sie ist aber nicht die Anmeldestelle. Elektronisch geht das über das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) oder das Unternehmensserviceportal (USP); beide verweisen auf dieselbe gewerberechtliche Anmeldung.

Gebühren in Österreich. Für den Vollzug im gewerblichen Berufszugang sind Eingaben und Auszüge aus dem GISA beim Bund grundsätzlich von Gebühren und Abgaben befreit – die Gewerbeanmeldung ist damit kostenlos (§ 333a GewO 1994). Optionale Zusatzleistungen (z. B. Veröffentlichung im Amtsblatt) können lokal kostenpflichtig sein; prüfe die aktuelle Gebühr auf der Amtsseite.

Deutschland: Gewerbeamt der Kommune. Wer ein Gewerbe betreibt, muss es vor Beginn der Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen (§ 14 GewO). Das Formular GewA 1 ist bundesweit standardisiert; viele Städte bieten Online-Anmeldung. Die Verwaltungsgebühr legt jede Kommune in ihrer Gebührensatzung fest – bundesweit üblich sind etwa 15 bis 65 Euro, oft günstiger online als vor Ort. Prüfe die aktuelle Gebühr auf der Website deines Gewerbeamts.

Was passiert danach automatisch? In Deutschland informieren Gewerbeamt und IT-Systeme das Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung), die IHK oder Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft. In Österreich folgen Meldungen an Finanzamt (UID), Sozialversicherung (SVS) und die Kammer – oft bündelt USP einen Teil der Schritte für Einzelunternehmen.

Freiberufler ohne Gewerbe. In Deutschland brauchen Tätigkeiten nach § 18 EStG (z. B. viele Ärzte, Anwälte, Journalisten) keine Gewerbeanmeldung – die Anmeldung läuft über das Finanzamt. In Österreich hängt die Zuordnung von der konkreten Tätigkeit und der Gewerbeordnung ab; die WKO hilft bei der Abgrenzung.

Digitale Selbstständigkeit (Rechnungen, Kleinunternehmer, UID) gehört in diese Rubrik: Nach der Anmeldung brauchst du saubere Belege, eine UID-Nummer für B2B in der EU und eine Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung – dazu im Magazin [Einzelunternehmen, e.K. oder GmbH?](/magazin/selbststaendig/rechtsform-einzelunternehmen-gmbh) und in der Rubrik [Steuern](/steuern).

SelbstständigJetzt selbst rechnen: Gründungs-Guide

Quellen

Häufige Fragen

Kann die WKO mein Gewerbe anmelden?

Die WKO berät und kann über das Gründerservice beim Ablauf helfen. Die rechtswirksame Anmeldung erfolgt bei der Gewerbebehörde – elektronisch über GISA/USP oder dort persönlich.

Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?

Wenn alle Unterlagen da sind, kannst du in beiden Ländern oft sofort starten. Die Eintragung ins GISA in Österreich kann innerhalb von drei Monaten nachgezogen werden; in Deutschland erhältst du meist zeitnah eine Anmeldebestätigung.