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Such Notare nach Land, Bundesland, Ort und Schwerpunkt – für Beurkundungen rund um Immobilien, Erbe und Gesellschaften. Neutral, ohne Bewertungen.
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✓ Amtlich geprüft✓ Amtlich geprüftheißt: Wir haben den Eintrag am angegebenen Tag von Hand im zuständigen amtlichen Register gefunden – im Notarverzeichnis der Bundesnotarkammer beziehungsweise beim österreichischen Pendant. Das ist eine Momentaufnahme: Bestellungen können später enden, und wir prüfen ausschließlich, dass es die Person oder Kanzlei dort gibt.
Alles Übrige – Schwerpunkte, Kontaktdaten, Beschreibung – stammt unverändert von den Eintragenden. Wir vermitteln nicht, bewerten nicht und übernehmen keine Gewähr. Zum Eintragen ist eine kostenlose Anmeldung nötig; deine Einträge verwaltest du unter Meine Einträge.
Notare nach Ort
Orte mit mindestens 3 Einträgen haben eine eigene Seite. Die übrigen 15 Einträge erreichst du über die Filter oben.
Was du vor der Auswahl wissen solltest
- Was kostet ein Notar – und lohnt sich ein Preisvergleich?
- Ein Preisvergleich lohnt sich nicht. In Deutschland sind die Gebühren im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und richten sich nach dem Geschäftswert; Notare dürfen davon weder nach oben noch nach unten abweichen, Rabatte sind ausgeschlossen. In Österreich richten sich die Gebühren nach dem Notariatstarifgesetz. Such den Notar deshalb nach Erreichbarkeit, Terminlage und Schwerpunkt aus, nicht nach dem Preis.
- Wann brauche ich zwingend einen Notar?
- Das unterscheidet sich zwischen Deutschland und Österreich deutlich. In Deutschland muss jeder Grundstückskaufvertrag notariell beurkundet werden (§ 311b BGB), ebenso GmbH-Gründungen, Erbverträge und Eheverträge. In Österreich braucht der Immobilienkaufvertrag selbst keine notarielle Beurkundung – für die Eintragung ins Grundbuch müssen die Unterschriften aber beglaubigt sein. Einen Notariatsakt verlangt das österreichische Recht unter anderem bei Schenkungen ohne tatsächliche Übergabe, bei Ehepakten und bei der GmbH-Gründung.
- Berät mich der Notar auf meiner Seite?
- Nein, und das ist ein häufiges Missverständnis. Ein Notar ist zur Unparteilichkeit verpflichtet und betreut beide Seiten gleichermaßen. Er muss über die rechtlichen Folgen aufklären und auf Risiken hinweisen, vertritt aber niemanden. Wer eine Interessenvertretung braucht – etwa bei strittigen Vertragspunkten –, wendet sich zusätzlich an einen Rechtsanwalt.
- Wie prüfe ich, ob jemand wirklich Notar ist?
- Über die amtlichen Verzeichnisse: In Deutschland führt die Bundesnotarkammer ein elektronisches Notarverzeichnis, in Österreich betreibt die Österreichische Notariatskammer den Notarfinder. Die Einsicht ist für jedermann kostenlos. Genau diese Abfrage machen wir für jeden Eintrag, der bei uns das grüne Prüfsiegel trägt.
Selbst im amtlichen Register nachsehen
Die Einsicht ist überall kostenlos und steht jedem offen. Wir kopieren diese Register bewusst nicht – eine Gesamtliste geben sie zu Werbezwecken auch gar nicht heraus. Stattdessen fragen wir jeden Eintrag einzeln ab, bevor er unser Prüfsiegel bekommt.