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Steuern

Steuerreform 2027: So viel mehr Netto plant die Regierung für dich

rieder-enterprises · 11. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Am 8. Oktober 2026 beriet der Bundestag den Steuerentlastungs-Entwurf 2027. Höhere Freibeträge und Kindergeld sind geplant, beschlossen ist noch nichts.

Empfehlung der Redaktion

Entwurf in deine Zahlen übersetzen

Der Bundestag hat noch nicht beschlossen. Trotzdem lohnt ein Szenario: zu versteuerndes Einkommen, Kinder und Werbungskosten grob eintragen. So siehst du, ob Grundfreibetrag und Pauschbetrag bei dir überhaupt greifen.

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Am 8. Oktober 2026 hat der Bundestag in erster Lesung über den Regierungsentwurf zur Einkommensteuerreform 2027 beraten und ihn an die Ausschüsse überwiesen. Geplant sind höhere Freibeträge, mehr Kindergeld und ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab 1. Januar 2027 - aber es ist noch kein Gesetz.

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Was passierte bei der ersten Lesung am 8. Oktober 2026?

Auf der Tagesordnung standen das Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Bundestagsdrucksache 21/8235) und parallel das Jahressteuergesetz 2026 (21/8283). Die erste Lesung ist der parlamentarische Startschuss: Reden, Einordnung, Überweisung. Federführend soll der Finanzausschuss beraten, weitere Ausschüsse können mitwirken.

Die tagesschau berichtete am 8. Oktober 2026 von der Debatte und den geplanten Entlastungen. DATEV fasste für Steuerberaterinnen und Steuerberater zusammen, welche Tarif- und Familienparameter im Entwurf stehen. Alle Zahlen in diesem Artikel beziehen sich auf den Regierungsentwurf und die Berichterstattung - nicht auf geltendes Recht.

Wer nur die Überschriften liest, verwechselt schnell Entwurf und Gesetz. Bis Bundestag und Bundesrat zustimmen, können sich Beträge und Gegenfinanzierung noch ändern. Union und Teile der Opposition kritisieren laut öffentlicher Berichterstattung vor allem die Belastung höherer Einkommen und einzelne Gegenfinanzierungsbausteine - ohne dass hier Parteizitate nachgebildet werden.

Der Entwurf sieht vor, dass die Maßnahmen ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten und die volle Wirkung bis 2028 ausrollen. Der Grundfreibetrag steigt dem Entwurf nach von 12.348 Euro in 2026 um 216 Euro auf 12.564 Euro in 2027 und weiter auf 12.900 Euro in 2028.

Welche Beträge plant der Regierungsentwurf für 2027 und 2028?

Das Kindergeld soll laut Entwurf von 259 Euro monatlich auf 267 Euro in 2027 und 272 Euro in 2028 steigen. Der Kinderfreibetrag würde um 300 Euro auf 7.128 Euro angehoben; zusammen mit dem Betreuungsentlastungsbetrag von 2.928 Euro ergibt sich ein Kinderexistenzminimum von 10.056 Euro.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhöht der Entwurf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro auf 1.430 Euro. Wer weniger Werbungskosten hat, profitiert automatisch über die Pauschale in der Lohnsteuer. Wer mehr Fahrtkosten hat, sollte die Pendlerpauschale 2026 mit einrechnen - sie ist unabhängig von dieser Reform, aber Teil deiner Werbungskosten.

Das Bundesfinanzministerium rechnet im Regierungsentwurf mit einer brutto Entlastung von rund 10 Milliarden Euro in 2027 und 2028. Die tagesschau nannte am 8. Oktober 2026 etwa 9,9 Milliarden Euro brutto Entlastung, etwa 4,3 Milliarden Euro Mehreinnahmen durch Gegenfinanzierung und damit rund 5,6 Milliarden Euro netto.

Die Entlastung ist kein Scheck aufs Konto. Sie wirkt über niedrigeres zu versteuerndes Einkommen, höhere Freibeträge, Kindergeld und den Pauschbetrag - verteilt über Millionen Steuerfälle. Ob du am oberen oder unteren Rand der Spanne liegst, hängt von Einkommen, Familienstand und Werbungskosten ab.

Finanzminister Lars Klingbeil sagte laut tagesschau, eine Familie mit zwei mittleren Einkommen und zwei Kindern könnte 2028 über 600 Euro im Jahr mehr haben. Das ist eine politische Einordnung im Plenum, keine individuelle Berechnung für deinen Haushalt. Wir führen die Zahl deshalb nur als Behauptung aus der Debatte, nicht als Garantie.

Was könnte eine Familie mit zwei Kindern gewinnen?

Als grobes Mechanik-Bild: Zwei Erwerbstätige mit Kindern kombinieren Kindergeld-Erhöhung, Kinderfreibetrag und Tarifentlastung. Ledige mit hohem Gehalt profitieren stärker vom Grundfreibetrag, zahlen aber ggf. über die geplante Reichensteuer mehr. Genau diese Mischung macht pauschale Familienbeispiele unscharf.

Die Gegenfinanzierung ist im Entwurf konkret benannt. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro soll der Spitzensteuersatz 45 Prozent gelten, ab 280.000 Euro 47 Prozent - zusätzlich zur bestehenden Reichensteuer, so die öffentliche Zusammenfassung.

Handwerkerleistungen im Privathaushalt: Die Absetzbarkeit sinkt im Entwurf von 20 auf 15 Prozent, der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro. Wer Renovierungen steuerlich nutzt, müsste bei gleicher Rechnung weniger abziehen können, falls der Gesetzentwurf so beschlossen wird.

Womit will die Koalition die Entlastung gegenfinanzieren?

Weitere Bausteine laut Entwurf und Berichterstattung: höhere Pauschsteuer auf Minijobs sowie eine Anhebung des Stundenlohn-Caps für steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge von 50 auf 75 Euro. Das trifft vor allem Arbeitgeber und Minijobber, nicht nur Spitzenverdiener.

Parallel läuft das Jahressteuergesetz 2026 mit eigener Logik: ELSTER-Bescheide, Nachzahlungszinsen und Verwaltungsänderungen. Die Einkommensteuerreform 2027 ist ein separates Gesetzespaket - beides kann im Parlament unterschiedlich schnell laufen.

Zum Tarifmechanismus: Der Entwurf gleicht die kalte Progression nicht voll aus. Das haben wir im Sommer mit IW-Zahlen eingeordnet in Kalte Progression und Steuerreform 2027. Die ältere Tarif-Prognose 2027 ging noch von einem anderen Ausgleich aus - für deine Planung zählt der parlamentarische Stand ab Oktober 2026.

Entwurf oder Gesetz: Was gilt für dich heute?

Heute, Stand 11. Oktober 2026, gelten die Beträge von 2026. Kindergeld, Grundfreibetrag und Pauschbetrag ändern sich erst mit Verkündung und Inkrafttreten. Lohnabrechnungen passen sich erst an, wenn Arbeitgeber und Finanzverwaltung die neuen Tabellen haben.

1. Drucksachen markieren. BT-Drucksache 21/8235 und 21/8283 als Lesezeichen - nur so siehst du spätere Änderungen in Ausschuss und Plenum.

Checkliste: So verfolgst du die Reform ohne Hektik

2. Szenario im Steuerrechner. Trag dein 2026-Einkommen ein und spiel 2027-Freibeträge gedanklich hoch - als Orientierung, nicht als Bescheid. Der Steuerrechner ersetzt keine Steuerberatung.

3. Werbungskosten sammeln. Der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag hilft nur, wenn du nicht schon darüber liegst. Pendeln, Arbeitsmittel und Fortbildung dokumentieren.

4. Handwerkerrechnungen 2026 prüfen. Falls die Gegenfinanzierung so bleibt, sinkt der Höchstbetrag für 20-Prozent-Abzüge - Timing von Renovierungen kann relevant werden.

5. Kindergeld im Blick. Auszahlungen passen automatisch nach Gesetzesbeschluss - du musst nicht neu beantragen, solltest aber Auszahlungskonten prüfen.

6. Arbeitsplatz nutzen. Im Arbeitsplatz siehst du Steuer-, Spar- und Budgetdaten nebeneinander, wenn du mehrere Szenarien vergleichen willst.

Dieser Text fasst den Regierungsentwurf und die erste Lesung zusammen und ist keine individuelle Steuerberatung. Mehr Hintergrund findest du in der Rubrik Steuern und auf der Seite des Bundesfinanzministeriums zum Koalitionspaket.

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Auszug aus dem Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 (BT-Drucksache 21/8235), Stand erste Lesung Bundestag 8. Oktober 2026 - noch nicht verabschiedet

Eckwert2026 (Ist)Entwurf 2027Entwurf 2028
Grundfreibetrag12.348 Euro12.564 Euro12.900 Euro
Kindergeld pro Monat259 Euro267 Euro272 Euro
Kinderfreibetrag6.828 Euro7.128 Eurolaut Entwurf 7.128 Euro
Kinderexistenzminimum (inkl. BEA)9.756 Euro10.056 Eurolaut Entwurf 10.056 Euro
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 Euro1.430 Euro1.430 Euro (Entwurf)

Quellen

Häufige Fragen

Ist die Steuerreform 2027 schon beschlossen?

Nein. Am 8. Oktober 2026 fand im Bundestag nur die erste Lesung des Regierungsentwurfs statt. Der Entwurf wurde an die Ausschüsse überwiesen. Gesetz wird es erst nach Beschluss von Bundestag und Bundesrat.

Ab wann sollen die neuen Freibeträge gelten?

Laut Regierungsentwurf ab 1. Januar 2027, mit weiterer Anpassung einiger Beträge bis 2028. Das ist Planungsstand, kein Inkrafttreten.

Wie hoch wird der Grundfreibetrag 2027 im Entwurf?

Geplant sind 12.564 Euro in 2027 und 12.900 Euro in 2028 gegenüber 12.348 Euro in 2026.

Was ändert sich am Arbeitnehmer-Pauschbetrag?

Im Entwurf steigt er von 1.230 Euro auf 1.430 Euro. Er gilt automatisch, wenn deine Werbungskosten darunter bleiben.

Wer zahlt die Gegenfinanzierung?

Im Entwurf unter anderem sehr hohe zu versteuernde Einkommen über neue Spitzensteuersätze, geringere Abzüge für Handwerkerleistungen, höhere Minijob-Pauschsteuer und angepasste Regeln für Sonn- und Feiertagszuschläge.

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