Regelsatz 2027: Nullrunde droht, Sofortzuschlag für Kinder soll wegfallen
rieder-enterprises · 05. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit
Der Regelbedarf liegt seit Januar 2024 bei 563 Euro. Der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 rechnet ab 547,55 Euro weiter und streicht den Sofortzuschlag von 25 Euro pro Kind im Kinderzuschlag. Am 12. Oktober hört der Bundestag Sachverständige an.

Der Regelbedarf liegt seit Januar 2024 bei 563 Euro. Der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 rechnet ab 547,55 Euro weiter und streicht den Sofortzuschlag von 25 Euro pro Kind im Kinderzuschlag. Am 12. Oktober hört der Bundestag Sachverständige an.
Kinderzuschlag jetzt prüfen
Der Kinderzuschlag wird für sechs Monate bewilligt und muss bei der Familienkasse beantragt werden. Prüf zusammen mit dem Wohngeld, ob dir beides zusteht, bevor 2027 die Beträge neu sortiert werden.
Notfall-Checkliste öffnen →Wer Grundsicherungsgeld bekommt, hat seit Januar 2024 keinen Euro mehr Regelbedarf gesehen. Der Regierungsentwurf für 2027 rechnet so, dass erst ab 2,92 Prozent Anpassung wieder ein Euro mehr ankommt. Familien mit Kinderzuschlag sollen zusätzlich 25 Euro pro Kind und Monat verlieren.
Newsletter
Einmal pro Woche die wichtigsten Geld-Themen. Kein Spam.
Mit der Anmeldung stimmst du dem Erhalt des Newsletters gemäß unserer Datenschutzerklärung zu. Abmeldung jederzeit über den Link in jeder E-Mail.
Beides steht im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027, Bundestags-Drucksache 21/7860 vom 7. September 2026. Der Haushaltsausschuss hört dazu am Montag, 12. Oktober 2026, von 15 bis 17 Uhr Sachverständige an. Beschlossen ist noch nichts.
Wie hoch ist der Regelsatz 2026?
Alleinstehende bekommen 2026 einen Regelbedarf von 563 Euro im Monat, derselbe Betrag wie seit dem 1. Januar 2024. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung nicht mehr Bürgergeld, sondern Grundsicherungsgeld. Am Betrag hat das nichts geändert, an den Pflichten schon: Wer eine Maßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, dem kann der Regelbedarf um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden.
Laut Bundesarbeitsministerium kam die Fortschreibung für 2026 rechnerisch nur auf 557 Euro. Der Weg: Startwert 535,50 Euro, plus 2,25 Prozent Mischindex ergibt 547,55 Euro, plus 1,8 Prozent ergänzende Fortschreibung ergibt 557 Euro. Weil Regelbedarfe gesetzlich nicht sinken dürfen, blieb es bei 563 Euro. Derselbe Besitzschutz hat schon 2025 gegriffen.
Was ändert der Entwurf an der Berechnung?
Seit 2023 wird in zwei Schritten fortgeschrieben: erst mit dem Mischindex, dann ergänzend mit der Preisentwicklung aus dem zweiten Quartal. Der Entwurf streicht den zweiten Schritt. Künftig zählt nur noch der Mischindex aus 70 Prozent Preisentwicklung und 30 Prozent Nettolohnentwicklung, gemessen von Juli bis Juni gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Entscheidend ist der Startwert. Für den 1. Januar 2027 sollen laut neuem § 134 SGB XII die nicht gerundeten Beträge der Basisfortschreibung 2026 gelten. Für Alleinstehende sind das 547,55 Euro, nicht die ausgezahlten 563 Euro. Die Bundesregierung begründet die Änderung damit, dass der zweite Schritt bei schnell sinkender Inflation die Preisentwicklung überzeichnen könne.
Der Bund rechnet selbst mit Minderausgaben gegenüber dem bisherigen Verfahren: rund 78 Millionen Euro pro Jahr in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und rund 24 Millionen Euro in der Sozialhilfe. Den Prozentsatz für 2027 legt das Arbeitsministerium mit dem Finanzministerium per Verordnung fest, laut Entwurf bis spätestens 31. Oktober.
Ab welcher Anpassung gibt es 2027 mehr Geld?
Regelbedarfe werden auf volle Euro gerundet. Damit aus 547,55 Euro rechnerisch wieder 563 Euro werden, braucht es eine Anpassung von mindestens 2,74 Prozent. Für 564 Euro, also den ersten echten Euro mehr, braucht es 2,92 Prozent. Das ist unsere Rechnung auf Basis der BMAS-Zahlen.
Zum Vergleich: Der Mischindex für 2026 lag bei 2,25 Prozent. Mit demselben Wert kämen 2027 rechnerisch 560 Euro heraus. Der Besitzschutz bleibt im Entwurf erhalten, ausgezahlt würden also weiter 563 Euro. Sinken kann der Regelbedarf nicht.
Offen bleibt die Neuermittlung. Die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 liegen seit dem 9. Dezember 2025 vor, das BMAS will neu ermittelte Regelbedarfe im Jahr 2027 in Kraft setzen. Ein neues Regelbedarfsermittlungsgesetz kann andere Beträge festlegen als die reine Fortschreibung.
Was passiert mit dem Sofortzuschlag für Kinder?
Der Sofortzuschlag kam am 1. Juli 2022 als Übergang bis zur geplanten Kindergrundsicherung. Seit 2025 beträgt er 25 Euro pro Kind und Monat. Die Kindergrundsicherung kam nicht. Der Entwurf streicht deshalb den Sofortzuschlag im Kinderzuschlag, die Änderung soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Der Kinderzuschlag beträgt derzeit höchstens 297 Euro pro Kind, der Sofortzuschlag ist darin enthalten. Ohne ihn bleiben rechnerisch 272 Euro Höchstbetrag, sofern der Grundbetrag nicht anderweitig angepasst wird. Für eine Familie mit zwei Kindern sind 25 Euro pro Kind 600 Euro im Jahr.
Der Bund spart damit laut Entwurf 450 Millionen Euro pro Jahr beim Kinderzuschlag und weist zugleich 150 Millionen Euro Mehrausgaben beim Grundsicherungsgeld aus. Beim Wohngeld sinken die Ausgaben um rund 40 Millionen Euro. Den Sofortzuschlag für Kinder im Grundsicherungsgeld und in der Sozialhilfe will die Regierung bei der Aktualisierung des Regelbedarfsermittlungsgesetzes noch 2026 überprüfen und anpassen.
Checkliste: Was du jetzt tun kannst
1. Bescheid prüfen. Für Alleinstehende muss dort 2026 ein Regelbedarf von 563 Euro stehen. Abweichungen klärst du direkt beim Jobcenter.
2. Kinderzuschlag beantragen, wenn er dir zusteht. Er setzt mindestens 900 Euro Bruttoeinkommen bei Paaren oder 600 Euro bei Alleinerziehenden voraus und wird für sechs Monate bewilligt. Der Antrag geht an die Familienkasse, auch online.
3. Wohngeld mitprüfen. Das BMAS weist darauf hin, dass vorrangige Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag in vielen Vergleichsrechnungen fehlen. Zusammen können sie Familien mit kleinem Erwerbseinkommen mehr bringen als Grundsicherung.
4. Budget für 2027 ohne Plus planen. Rechne mit 563 Euro, nicht mit einer Erhöhung. Hilfe beim Haushaltsplan gibt es in der Rubrik Budget.
5. Termine verfolgen. 12. Oktober: Anhörung im Haushaltsausschuss. Bis 31. Oktober: Festlegung des Prozentsatzes laut Entwurf. Erst dann steht die Zahl für 2027.
6. In der Not nicht warten. Wenn das Geld jetzt nicht reicht, zeigen Ich brauche Geld, was jetzt? und Wer verschenkt Geld seriöse Wege. Wer gerade den Job verloren hat, findet die Unterschiede zum Arbeitslosengeld in Arbeitslosengeld in Deutschland und Österreich.
Die Höhe des Regelbedarfs entscheidest du nicht. Ob deine Familie Kinderzuschlag und Wohngeld abruft, schon. Mehr in der Rubrik Soziales.
SozialesJetzt selbst rechnen: Leistungs-Guide →Regelbedarf Alleinstehende (Regelbedarfsstufe 1): Zahlen und Schwellen für 2027
| Wert | Betrag | Quelle |
|---|---|---|
| Ausgezahlter Regelbedarf 2024 bis 2026 | 563 Euro | BMAS |
| Startwert der Fortschreibung zum 1.1.2027 laut Entwurf | 547,55 Euro | BMAS, Drucksache 21/7860 |
| Mischindex der Fortschreibung 2026 | 2,25 Prozent | BMAS |
| Ergebnis mit 2,25 Prozent für 2027 | 560 Euro, Besitzschutz hält 563 Euro | Eigene Rechnung |
| Nötige Anpassung, um rechnerisch 563 Euro zu erreichen | 2,74 Prozent | Eigene Rechnung |
| Nötige Anpassung für 564 Euro | 2,92 Prozent | Eigene Rechnung |
| Sofortzuschlag im Kinderzuschlag | 25 Euro pro Kind und Monat, Wegfall ab 1.1.2027 geplant | Drucksache 21/7860 |
Quellen
- Bundestags-Drucksache 21/7860: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 (07.09.2026) ↗
- Deutscher Bundestag: Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 am 12.10.2026 ↗
- BMAS: Methodik der Regelbedarfsermittlung, Fragen und Antworten ↗
- Bundesregierung: Neue Grundsicherung löst Bürgergeld ab (01.07.2026) ↗
- Bundesagentur für Arbeit: Kinderzuschlag, Anspruch, Höhe, Dauer ↗
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Regelsatz 2026?
563 Euro im Monat für Alleinstehende. Der Betrag gilt seit dem 1. Januar 2024 und wurde 2025 und 2026 wegen des Besitzschutzes nicht verändert.
Steht der Regelsatz 2027 schon fest?
Nein. Laut Entwurf legt das Arbeitsministerium den Prozentsatz bis spätestens 31. Oktober per Verordnung fest. Zusätzlich steht eine Neuermittlung auf Basis der EVS 2023 an.
Kann der Regelsatz 2027 sinken?
Nein. Der Besitzschutz bleibt im Entwurf erhalten. Ergibt die Rechnung weniger als 563 Euro, werden weiter 563 Euro gezahlt.
Ab welcher Anpassung gibt es mehr Geld?
Nach unserer Rechnung ab 2,92 Prozent. Erst dann wird aus dem Startwert 547,55 Euro gerundet 564 Euro. Der Mischindex für 2026 lag bei 2,25 Prozent.
Fällt der Sofortzuschlag von 25 Euro weg?
Im Kinderzuschlag ja, wenn der Entwurf so beschlossen wird, ab 1. Januar 2027. Für Kinder im Grundsicherungsgeld will die Regierung den Sofortzuschlag noch 2026 überprüfen und anpassen.
Wo beantrage ich den Kinderzuschlag?
Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, auch online. Er wird für sechs Monate bewilligt und beträgt derzeit höchstens 297 Euro pro Kind.


