394 Euro statt 563: Wann das Jobcenter deinen Regelbedarf kürzt
rieder-enterprises · 02. November 2026 · 3 Min. Lesezeit
Seit Juli 2026 gilt Grundsicherungsgeld. Wer Pflichten bricht, kann drei Monate 30 Prozent weniger Regelbedarf bekommen. So rechnest du 394 Euro.

Seit Juli 2026 gilt Grundsicherungsgeld. Wer Pflichten bricht, kann drei Monate 30 Prozent weniger Regelbedarf bekommen. So rechnest du 394 Euro.
Termine und Änderungen sofort melden
Unterlagen zum Termin mitbringen und jede Einkommens- oder Wohnungsänderung ohne Warten melden. So vermeidest du Rückforderungen und reduzierst das Risiko einer 30-Prozent-Kürzung.
Notfall-Checkliste öffnen →Du bekommst nicht 563 Euro, weil das Gesetz es so will, sondern weil dein Bescheid es sagt. Verletzt du Pflichten in der Grundsicherung, kann das Jobcenter den Regelbedarf um 30 Prozent mindern, drei Monate lang. Aus 563 Euro werden 394,10 Euro, gerundet 394 Euro auf dem Konto. Miete und Heizung laufen separat, wenn sie anerkannt sind.
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Wie hoch ist der Regelbedarf 2026?
Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld, früher sprach fast jeder von Bürgergeld. Der Regelbedarf für Alleinstehende liegt 2026 bei 563 Euro im Monat, laut BMAS unverändert seit Januar 2024. Was sich verschärft hat, sind Mitwirkungs- und Meldepflichten, nicht der Grundbetrag.
Das Bundesarbeitsministerium beschreibt in den FAQ zur Umgestaltung der Grundsicherung: Wer eine Maßnahme ohne wichtigen Grund abbricht, sich nicht bewirbt oder Termine schwänzt, kann mit einer Minderung rechnen. 30 Prozent vom Regelbedarf, in der Regel für drei Monate. Das ist keine Strafe im Strafrecht, sondern eine Leistungsminderung nach dem SGB II.
Wann mindert das Jobcenter den Regelbedarf um 30 Prozent?
563 Euro mal 0,7 ergibt 394,10 Euro. Die Tabelle zeigt die Rechnung für Alleinstehende in Regelbedarfsstufe 1. Bei Paaren oder Kindern startet die Basis aus anderen Regelbedarfssätzen, der Prozentsatz bleibt.
Wichtig: Die Minderung trifft den Regelbedarf, nicht automatisch die Kosten der Unterkunft. Wer Miete und Nebenkosten über das Jobcenter zahlen lässt, muss trotzdem die Wohnung nutzen und Betriebskosten melden. Unterschiedliche Bescheide, ein Haushalt.
Typische Auslöser sind versäumte Termine beim Jobcenter, fehlende Bewerbungen ohne triftigen Grund oder Abbruch einer Integrationsmaßnahme. Auch Nebenverdienst, Umzug oder neuer Partner sind Meldefälle, ohne direkte 30-Prozent-Kürzung, aber mit Nachzahlungsrisiko, wenn du schweigst.
Wie kommen 394 Euro auf dem Konto an?
Das Jobcenter setzt die Minderung per Bescheid fest. Widerspruch ist möglich, Fristen stehen im Schreiben. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei akuter Kürzung helfen Schuldner- oder Sozialberatung und offizielle Merkblätter der Agentur für Arbeit.
Parallel laufen politische Debatten über den Regelbedarf 2027. Der Entwurf zum Haushaltsbegleitgesetz sieht eine Nullrunde vor, siehe Regelsatz 2027. Das ist ein anderes Thema als die 30-Prozent-Sanktion, aber beides trifft denselben Haushalt.
Welche Pflichten musst du einhalten?
Wer arbeitet und knapp über der Grenze liegt, sollte Kinderzuschlag und Wohngeld prüfen, bevor er in die Grundsicherung rutscht. Vorrangige Leistungen können den Bedarf decken, ohne Integrationspflichten des SGB II.
Bei akuter Lücke nach Kürzung sind einmalige Hilfen kein Dauerersatz. Der Cluster Wer verschenkt Geld listet Härtefonds, die überbrücken, wenn der Bescheid schon gefallen ist. Bildung und Teilhabe bleibt für Kinder separat beantragbar.
1. Bescheid lesen. Stehen Mitwirkungspflichten und mögliche Folgen drin?
Was ist mit Wohngeld und Kinderzuschlag?
2. Kalender pflegen. Alle Termine beim Jobcenter und bei Maßnahmen eintragen.
3. Änderungen melden. Einkommen, Umzug, Nebenjob sofort über jobcenter.digital oder schriftlich.
Checkliste vor dem nächsten Bescheid
4. 394 Euro einplanen. Drei Monate Haushaltsplan mit reduziertem Regelbedarf, Rest Miete prüfen.
5. Vorrang prüfen. Wohngeld-Rechner auf wohngeld-antrag.de, Kinderzuschlag bei Familienkasse.
6. Hilfe holen. Beratungsstelle oder Rechtsberatung bei Kürzungsbescheid, nicht abwarten.
Die 563 Euro änderst du nicht per Knopfdruck. Ob du Pflichten einhältst und andere Leistungen mitnimmst, schon. Mehr in der Rubrik Soziales und zu ALG I im Vergleich in Arbeitslosengeld DE/AT. Felix ersetzt keine Sozialberatung.
SozialesJetzt selbst rechnen: Leistungs-Guide →Regelbedarf und 30-Prozent-Minderung (Alleinstehende, Regelbedarfsstufe 1)
| Position | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Regelbedarf 2026 | 563 Euro | BMAS Leistungen Grundsicherung |
| Minderung 30 Prozent | minus 168,90 Euro | bei rechtmäßiger Sanktion |
| Auszahlung Regelbedarf | 394,10 Euro | gerundet 394 Euro auf dem Konto |
| Kosten der Unterkunft | unverändert | separat, wenn angemessen |
| Dauer typischer Minderung | 3 Monate | laut BMAS FAQ Umgestaltung |
Quellen
Häufige Fragen
Wie viel bleibt bei 30 Prozent Minderung vom Regelbedarf 2026?
Bei Alleinstehenden mit 563 Euro Regelbedarf sind es 394,10 Euro, also 70 Prozent. Die Kosten der Unterkunft werden separat geprüft.
Wie lange dauert die Kürzung?
Laut BMAS-FAQ zur Grundsicherungsreform typischerweise drei Monate, sofern der Bescheid das festsetzt. Maßgeblich ist dein Schreiben vom Jobcenter.
Gilt das noch als Bürgergeld?
Nein. Seit 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld. Der Regelbedarfssatz für Alleinstehende bleibt 563 Euro in 2026.
Kann ich Wohngeld bekommen, wenn ich Grundsicherung beziehe?
In der Regel schließen sich volle Grundsicherung und Wohngeld aus. Wer knapp über der Hilfebedürftigkeit liegt, sollte Wohngeld und Kinderzuschlag vorher prüfen.
Was tun bei akuter Geldknappheit nach Kürzung?
Jobcenter ansprechen, Beratungsstelle nutzen, einmalige Härtehilfen prüfen. Übersicht bei [Ich brauche Geld, was jetzt?](/soziales/ich-brauche-geld-was-jetzt) und [Wer verschenkt Geld](/soziales/wer-verschenkt-geld).
Ist das Rechtsberatung?
Nein. Wir fassen BMAS- und BA-Informationen zusammen. Deinen Bescheid prüfst du selbst oder mit Beratung.
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