Wohngeld 2027: Kürzung im Gesetzentwurf, Antrag 2026 sichert alte Beträge
rieder-enterprises · 08. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit
Der Regierungsentwurf sieht ab 1. Januar 2027 ausgesetzte Fortschreibung, halbierte dauerhafte Heizkostenkomponente und geänderte Formelparameter vor. Minderausgaben 738 Millionen Euro 2027 für Bund und Länder. § 42e WoGG schützt laufende Bescheide.

Der Regierungsentwurf sieht ab 1. Januar 2027 ausgesetzte Fortschreibung, halbierte dauerhafte Heizkostenkomponente und geänderte Formelparameter vor. Minderausgaben 738 Millionen Euro 2027 für Bund und Länder. § 42e WoGG schützt laufende Bescheide.
Bescheid-Zeitraum zählen
Wohngeld wird für bis zu zwölf Monate bewilligt. Der Bewilligungszeitraum startet am ersten Tag des Monats, in dem du den Antrag stellst. Ein Antrag noch 2026 kann den alten Satz über den Jahreswechsel tragen. Den staatlichen Rechner findest du über wohngeld-antrag.de.
Notfall-Checkliste öffnen →Wohngeld kann 2027 spürbar sinken, obwohl die Miete gleich bleibt. Der Regierungsentwurf streicht die Erhöhung 2027, halbiert die dauerhafte Heizkostenkomponente und dreht an der Formel. Beschlossen ist das noch nicht, aber der Zeitplan zielt auf den 1. Januar 2027.
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Was plant der Gesetzentwurf für 2027?
Grundlage ist der Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes, Bundestags-Drucksache 21/8284 vom 30. September 2026. Das Kabinett beschloss ihn am 6. Juli 2026. Der Bundesrat äußerte sich in Drucksache 474/26. Am 8. Oktober 2026 ist die erste Lesung im Bundestag vorgesehen, danach beraten die Ausschüsse.
Geplant ist Inkrafttreten am 1. Januar 2027. Die Bundesregierung rechnet mit Minderausgaben beim Wohngeld von 738 Millionen Euro im Jahr 2027, 1,018 Milliarden Euro 2028 und 1,08 Milliarden Euro 2029, jeweils für Bund und Länder. Das steht in der Finanztabelle der Drucksache.
Neben den Kürzungen will der Entwurf das Verfahren vereinfachen: weniger Aufwand bei Wechselmodell-Eltern, schlankere Todesfallregel, stärkere Pauschalen statt Einzelnachweise. Das entlastet Behörden, ersetzt aber nicht den Einnahmeverlust für Betroffene.
Wie stark sinkt die Heizkostenkomponente?
Zentral sind drei Sparhebel: Die Wohngeld-Fortschreibung 2027 soll ausgesetzt werden, die dauerhafte Heizkostenkomponente halbiert werden und die Parameter der Wohngeldformel, insbesondere c, werden per Anlage angepasst. Haushalte mit niedrigerem Einkommen sollen durch die c-Anpassung teilweise abgefedert werden, die Heizkürzung trifft jedoch alle Größen.
Die Tabelle vergleicht geltendes Recht nach § 12 Absatz 6 WoGG mit der Entwurfstabelle in Drucksache 21/8284. Die CO2-Entlastung bleibt unverändert, nur der dauerhafte Teil wird halbiert. Eine vierköpfige Familie verliert damit 86 Euro Heizkomponente pro Monat, rund 1.032 Euro im Jahr, bevor Mietzuschuss und Einkommen neu gerechnet werden.
Zum Vergleich: Nach dem Wohngeld-Plus wurden die Heizkomponenten deutlich angehoben. Wer heute einen Bescheid mit voller Komponente hat, merkt die Halbierung erst nach Neuberechnung oder neuem Bewilligungszeitraum.
Wer behält 2026-Bescheide wie lange?
§ 42e WoGG-neu im Entwurf schützt laufende Bescheide: Wurde Wohngeld vor dem 1. Januar 2027 bewilligt und reicht der Bewilligungszeitraum in das Jahr 2027, bleibt der bisherige Betrag bis zum Ende dieses Zeitraums. Das gilt auch, wenn in dem Zeitraum neu über Anpassung oder Verlängerung entschieden wird, mit Spezialregeln für Dezember 2026 und Januar 2027.
Liegt dein Antrag am 31. Dezember 2026 noch offen, rechnet der Entwurf getrennt: bis Dezember nach altem Recht, ab Januar nach neuem Recht. Wäre das neue Wohngeld niedriger, bleibst du für den Rest des Bewilligungszeitraums mindestens auf dem Dezember-2026-Betrag. Anträge ab 1. Januar 2027 laufen voll unter den neuen Tabellen.
Der Bewilligungszeitraum beginnt nach § 25 Absatz 1 WoGG am ersten Tag des Kalendermonats, in dem du den Antrag stellst, und dauert höchstens zwölf Monate. Ein Antrag im November 2026 kann den alten Satz noch bis Oktober 2027 tragen, wenn der Bescheid rechtzeitig kommt. Wer wartet, riskiert 2027-Berechnung ab dem ersten Monat nach Antragstellung.
Wo und wie stellst du den Antrag?
Antrag stellst du bei der zuständigen Wohngeldstelle, meist die Stadt oder der Kreis. Viele Länder bieten Online-Portale, der bundesweite Einstieg ist wohngeld-antrag.de. Unterlagen: Mietvertrag, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, ggf. Nachweis über Heizkosten und Miethöhe.
Prüfe vorab mit dem offiziellen Wohngeldrechner des Bundes, ob sich der Antrag lohnt. Er ersetzt keinen Bescheid, zeigt aber die Größenordnung. Rechnungen aus dem Entwurf kann er erst nach Verkündung abbilden.
Parallel lohnt der Blick auf den Kinderzuschlag: Bis zu 297 Euro pro Kind und Monat bei der Familienkasse, bewilligt für sechs Monate. Er wird auf Wohngeld angerechnet, kann aber das Haushaltsnetto erhöhen, bevor die Kürzung greift. Details zur geplanten Nullrunde beim Regelsatz stehen in Regelsatz 2027, ohne den Artikel hier zu wiederholen.
Was hat der Kinderzuschlag damit zu tun?
Wer zusätzlich Grundsicherung oder Bürgergeld prüft, sollte Wohngeld und Kinderzuschlag zuerst durchrechnen. In vielen Fällen ist Wohngeld vorrangig und verhindert teurere Sozialleistungen. Der Cluster Wer verschenkt Geld hilft bei einmaligen Notlagen, ersetzt aber kein Wohngeld.
1. Rechner und Anspruch prüfen. BMWSB-Rechner auf wohngeld-antrag.de, eigene Miete und Einkommen bereitlegen.
2. Antrag im vierten Quartal 2026 stellen, wenn du den alten Satz über 2027 retten willst und ein Anspruch plausibel ist. Lieber vollständig einreichen als halbe Unterlagen.
Checkliste: Antrag 2026, Rechner, Unterlagen
3. Bewilligungszeitraum im Bescheid lesen. Ende-Datum notieren, rechtzeitig Verlängerung beantragen.
4. Heizkosten halbieren einplanen. Ab 2027 weniger Heizkomponente in der Formel, eigene Heizrechnung weiter beobachten.
5. Kinderzuschlag synchron prüfen. Familienkasse-Antrag kann sechs Monate Einkommen sichern, beachte Anrechnung auf Wohngeld.
6. Parlament verfolgen. Nach der ersten Lesung am 8. Oktober 2026 entscheiden Bundestag und Bundesrat. Änderungen am Entwurf sind möglich.
7. Bei Ablehnung Widerspruch fristgerecht. Frist steht im Bescheid, oft ein Monat.
Der Entwurf ist kein geltendes Gesetz. Wer Wohngeld braucht, verliert durch Warten oft mehr als durch einen frühen Antrag. Mehr in der Rubrik Soziales und bei akuter Not Ich brauche Geld, was jetzt?. Dieser Text ist keine Sozialberatung.
SozialesJetzt selbst rechnen: Leistungs-Guide →Dauerhafte Heizkostenkomponente im Entwurf (§ 12 WoGG-neu, monatlich in Euro)
| Haushaltsgröße | CO2-Entlastung (unverändert) | Dauerhafte Komponente heute | Dauerhaft nach Halbierung | Heizsumme neu |
|---|---|---|---|---|
| 1 Person | 14,40 | 96,00 | 48,00 | 62,40 |
| 2 Personen | 18,60 | 124,00 | 62,00 | 80,60 |
| 3 Personen | 22,20 | 148,00 | 74,00 | 96,20 |
| 4 Personen | 25,80 | 172,00 | 86,00 | 111,80 |
| 5 Personen | 29,40 | 196,00 | 98,00 | 127,40 |
| je weiteres Mitglied | 3,60 | 24,00 | 12,00 | 15,60 |
Quellen
Häufige Fragen
Ist die Wohngeld-Kürzung 2027 schon beschlossen?
Nein. Es liegt ein Regierungsentwurf in Drucksache 21/8284 vor. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 8. Oktober 2026 vorgesehen, Inkrafttreten wäre geplant ab 1. Januar 2027.
Wie viel spart der Staat laut Entwurf?
738 Millionen Euro Minderausgaben beim Wohngeld im Jahr 2027, 1,018 Milliarden Euro 2028 und 1,08 Milliarden Euro 2029, jeweils für Bund und Länder, laut Finanztabelle der Drucksache.
Wer behält den alten Wohngeldbetrag?
Nach § 42e WoGG im Entwurf: Bewilligungen vor dem 1. Januar 2027 mit Laufzeit in 2027 bleiben bis zum Ende des Bewilligungszeitraums auf dem bisherigen Betrag, mit Sonderregeln für offene Anträge und Dezember 2026.
Wann beginnt der Bewilligungszeitraum?
Am ersten Tag des Kalendermonats der Antragstellung, höchstens zwölf Monate, § 25 Absatz 1 WoGG.
Was passiert mit der Heizkostenkomponente?
Die dauerhafte Heizkostenkomponente soll halbiert werden, die CO2-Entlastung bleibt. Für eine Person sinkt die dauerhafte Komponente von 96 auf 48 Euro monatlich, Stand § 12 Absatz 6 WoGG und Entwurf in Drucksache 21/8284.
Kann ich Wohngeld und Kinderzuschlag kombinieren?
Ja, aber der Kinderzuschlag wird auf Wohngeld angerechnet. Der Höchstbetrag liegt derzeit bei 297 Euro pro Kind. Prüfe beides vor 2027, wenn sich die Sozialgesetze verschärfen.
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