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Soziales

Wohngeld-Entwurf 2027: Dein Bescheid gilt weiter - so rettet der Weiterleistungsantrag den alten Satz

rieder-enterprises · 25. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit

Der Kürzungsentwurf ist noch nicht Gesetz. Laufende Bescheide bleiben oft zwölf Monate. So nutzt du Weiterleistung, Rechner und Grundsicherungsgeld richtig.

Empfehlung der Redaktion

Enddatum im Bescheid markieren

Stell den Weiterleistungsantrag spätestens zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums. Liegt der Zeitraum noch über den 1. Januar 2027, kann der alte Satz im Entwurf länger gelten als die neue Formel.

Wohngeld-Rechner und Antragsweg →

Dein laufender Wohngeld-Bescheid kann den alten Betrag länger schützen als die Schlagzeile „Kürzung 2027“ vermuten lässt. Der Bundestag hat den Kürzungsentwurf am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Gesetz ist er noch nicht.

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Wo steht der Gesetzentwurf nach der ersten Lesung?

Grundlage bleibt der Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes, Bundestags-Drucksache 21/8284. Das Kabinett beschloss ihn am 6. Juli 2026. Geplant ist Inkrafttreten am 1. Januar 2027, zustimmungsbedürftig im Bundesrat.

Der Bundesrat äußerte sich am 25. September 2026 in Drucksache 474/26. Die Ausschüsse empfahlen in Drucksache 474/1/26, den Entwurf abzulehnen, weil die geplanten Kürzungen die Entlastung schwächen. Die Bundesregierung hält an den Einsparungen fest. Bis zur dritten Lesung können sich Zahlen noch ändern.

Die Bundesregierung rechnet in der Finanztabelle der Drucksache mit Minderausgaben beim Wohngeld von 738 Millionen Euro im Jahr 2027 für Bund und Länder jeweils, 1,018 Milliarden Euro 2028 und 1,08 Milliarden Euro 2029. Das sind Regierungsannahmen, kein beschlossener Haushalt.

Welche Bescheide bleiben trotz Kürzungsplänen gültig?

Wichtig für dich: Nach dem Entwurf bleiben bereits bewilligte Leistungen für den laufenden Bewilligungszeitraum gültig, wenn der Bescheid vor dem 1. Januar 2027 ergeht und der Zeitraum in 2027 reicht. Das steht in § 42e des Entwurfs und wird von der Bundesregierung in ihrer Begründung betont.

Der Bewilligungszeitraum startet nach § 25 Absatz 1 WoGG am ersten Tag des Monats, in dem du den Antrag stellst, und dauert höchstens zwölf Monate, in Härtefällen bis zu 24 Monate. Ein Bescheid vom November 2026 kann den alten Rechtsstand noch bis Oktober 2027 tragen, wenn nichts Grundsätzliches wegfällt.

Liegt dein Antrag am 31. Dezember 2026 noch offen, sieht der Entwurf eine geteilte Berechnung vor: bis Dezember nach altem Recht, ab Januar nach neuem Recht, mit Schutz vor einem sofortigen Absinken unter den Dezember-2026-Betrag. Details können sich im Ausschuss noch ändern.

Wann lohnt der Weiterleistungsantrag vor dem 1. Januar 2027?

Für die Zeit nach dem laufenden Zeitraum brauchst du einen Weiterleistungsantrag. Behörden und das Bundesportal raten, ihn zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums zu stellen, damit keine Zahlungslücke entsteht.

§ 22 Absatz 4 WoGG begrenzt die Frühstellung: Wird der Antrag mehr als zwei Monate vor Ablauf gestellt, gilt als Antragszeitpunkt der Erste des zweiten Monats vor Ende des laufenden Zeitraums. Zu früh stellen bringt also nicht automatisch mehr Monate mit altem Satz.

Wer 2027 noch alte Beträge sichern will, kombiniert frühen Erstantrag oder rechtzeitige Weiterleistung mit vollständigen Unterlagen. Der Einstieg Wohngeld 2027: Jetzt beantragen erklärt den Erstantrag; dieser Text fokussiert Verlängerung und Bescheid-Schutz.

Wohngeld oder Grundsicherungsgeld: Was zuerst?

Seit dem 1. Juli 2026 heißt die frühere Bürgergeld-Leistung Grundsicherungsgeld. Wohngeld und Grundsicherung schließen sich in der Regel aus, wenn die Grundsicherung den Bedarf deckt. In vielen Fällen lohnt sich der Wohngeld-Check zuerst, weil Wohngeld günstiger für den Staat ist und Miete direkt entlastet.

Wer knapp über der Grenze liegt, sollte Wohngeld, Kinderzuschlag und einmalige Hilfen aus dem Cluster Wer verschenkt Geld getrennt betrachten. Fonds ersetzen kein Wohngeld, können aber eine Nebenkostenrechnung überbrücken.

Der Entwurf will ab 2027 die Fortschreibung aussetzen, die dauerhafte Heizkostenkomponente halbieren und den Formelparameter c anheben. Laut Entwurfstabelle sinkt die dauerhafte Heizkomponente für einen Einpersonenhaushalt von 96 auf 48 Euro monatlich, zuzüglich unverändert 14,40 Euro CO2-Entlastung.

Was ändert der Entwurf ab 2027 konkret?

Zusätzlich sollen Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit pauschaliert werden, neue Mietenstufen gelten und Wohngeld nur noch auf ein Konto gezahlt werden. Das vereinfacht die Behörde, nicht automatisch deinen Geldfluss bei getrennten Konten.

Der offizielle Wohngeldrechner auf wohngeld-antrag.de bildet Entwurfsstände erst nach Verkündung ab. Nutze ihn für die aktuelle Rechtslage und lies parallel den Bescheid-Zeitraum.

1. Bescheid-Ende notieren. Kalender-Eintrag zwei Monate davor für Weiterleistung.

Checkliste für Antrag und Weiterleistung

2. Unterlagen aktualisieren. Mietvertrag, Einkommen, Nebenkosten, Kontodaten für die eine Zahlungskonto-Regel.

3. Rechner laufen lassen. Plausibilität prüfen, dann Antrag bei der Wohngeldstelle.

4. Grundsicherung parallel klären. Bei akuter Not Ich brauche Geld, was jetzt?.

5. Parlament verfolgen. Nach der Überweisung vom 8. Oktober 2026 entscheiden Ausschüsse, Bundestag und Bundesrat. Der Entwurf kann noch geändert werden.

Der Staat plant Einsparungen, dein laufender Bescheid ist bis zum Ende des Bewilligungszeitraums oft der stärkere Anker. Dieser Text ist keine Sozialberatung. Mehr unter Soziales und im Wohngeld-Antrag-Ratgeber.

SozialesJetzt selbst rechnen: Leistungs-Guide →

Quellen

Häufige Fragen

Ist die Wohngeld-Kürzung 2027 schon beschlossen?

Nein. Am 8. Oktober 2026 überwies der Bundestag den Entwurf in Drucksache 21/8284 an die Ausschüsse. Inkrafttreten wäre erst ab 1. Januar 2027 geplant.

Bleibt mein aktueller Bescheid gültig?

Ja, für den bewilligten Zeitraum. Der Entwurf sieht Schutz für laufende Bescheide vor, die vor dem 1. Januar 2027 erteilt wurden und in 2027 hineinreichen.

Wann muss ich Weiterleistung beantragen?

Spätestens zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums, um Lücken zu vermeiden. Zu früh stellen verschiebt den maßgeblichen Antragsmonat nach § 22 Abs. 4 WoGG.

Was ändert sich an der Heizkostenkomponente?

Im Entwurf halbiert sich der dauerhafte Teil, zum Beispiel von 96 auf 48 Euro monatlich bei einer Person, während die CO2-Entlastung unverändert bleibt.

Gilt noch Bürgergeld oder schon Grundsicherungsgeld?

Seit 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld. Die Priorität zu Wohngeld bleibt: oft zuerst Wohngeld prüfen, wenn kein voller Grundsicherungsbedarf besteht.

Wo rechne ich meinen Anspruch durch?

Mit dem offiziellen Rechner auf wohngeld-antrag.de. Er ersetzt keinen Bescheid, zeigt aber die Größenordnung nach geltendem Recht.

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