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Steuern

Handwerkerleistungen: Bis zu 1.200 Euro Steuerbonus holst du so zurück

rieder-enterprises · 19. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit

Zwanzig Prozent der Arbeitskosten vom Handwerker mindern deine Einkommensteuer - höchstens 1.200 Euro im Jahr nach § 35a EStG. So beantragst du es in ELSTER.

Empfehlung der Redaktion

Rechnungen vor der Steuererklärung sortieren

Nur Arbeitskosten mit Rechnung und Überweisung zählen. Trag die Summen in Anlage haushaltsnahe Aufwendungen ein - der Steuerrechner zeigt dir grob, ob sich die Erklärung lohnt.

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Wer 2025 Handwerker bezahlt hat, kann bis zu 1.200 Euro Steuer im Jahr zurückholen - nicht als Scheck, sondern als Abzug von der Einkommensteuer nach § 35a Absatz 3 EStG. Der Staat erstattet dir 20 Prozent der begünstigten Arbeitskosten. Material, Fliesen und Farbe zählen nicht.

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Wie der Handwerker-Bonus nach § 35a EStG wirkt

Das ist kein Gutschein vom Meisterbetrieb. Du beantragst die Ermäßigung in der Einkommensteuererklärung. Erst wenn das Finanzamt festsetzt, sinkt deine Nachzahlung oder die Erstattung steigt. Ohne Erklärung bleibt das Geld beim Finanzamt.

Begünstigt sind Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im Haushalt in der EU oder im EWR: Maler, Elektriker, Heizung, Bad, Fenster, aber auch Reparaturen an Waschmaschine oder Herd, wenn der Handwerker die Arbeitskosten getrennt ausweist. Das steht in § 35a Absatz 3 EStG und in den Lohnsteuerhilfen des Bundesfinanzministeriums.

Die Obergrenze ist klar: maximal 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Kalenderjahr und Haushalt. Dafür brauchst du bis zu 6.000 Euro begünstigte Arbeitskosten, weil 20 Prozent von 6.000 genau 1.200 sind. Mehr Rechnungen erhöhen den Bonus nicht.

Welche Rechnungen das Finanzamt anerkennt

Zwei Formalien killen den Anspruch am häufigsten. Erstens: Auf der Rechnung müssen Arbeitskosten gesondert ausgewiesen sein, ggf. mit anteiliger Mehrwertsteuer auf den Arbeitsanteil. Zweitens: Du musst per Überweisung auf das Konto des Leistenden zahlen. Barzahlung wird nicht anerkannt - das betonen Finanzämter von Berlin bis Thüringen in ihren FAQ.

Öffentlich geförderte Sanierungen sind ausgeschlossen, wenn du zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse nutzt. Wer KfW oder BAFA kombiniert, muss prüfen, ob die Handwerkerkosten für § 35a gesperrt sind. Doppelte Förderung auf dieselbe Rechnung gibt es nicht.

Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Absatz 2 EStG laufen separat: bis zu 4.000 Euro Ermäßigungsvolumen für Putzfrau, Garten oder Pflege im Haushalt. Handwerker und Haushaltshilfe kannst du kombinieren, aber nicht dieselbe Rechnung zweimal melden.

Werbungskosten sind ein anderes Konto. Wer die Handwerkerrechnung für ein vermietetes Objekt oder ein Homeoffice als Betriebsausgabe bucht, darf § 35a nicht noch einmal ziehen. Mieter dürfen begünstigte Arbeiten in der Wohnung melden, Eigentümer in der eigenen Immobilie - entscheidend ist, wer die Rechnung bezahlt.

Die Thüringer Finanzämter rechnen ein Beispiel mit 5.831 Euro begünstigten Handwerkerkosten vor: 20 Prozent ergibt 1.166 Euro Steuerermäßigung, knapp unter dem Höchstbetrag. Dazu kommen ggf. noch 48 Euro aus haushaltsnahen Dienstleistungen - getrennte Höchstgrenzen.

Rechenbeispiel: 4.000 Euro Arbeitskosten und 800 Euro zurück

Stell dir 4.000 Euro Arbeitskosten für ein neues Bad vor, inklusive anteiliger Umsatzsteuer auf den Arbeitsanteil. 20 Prozent sind 800 Euro weniger Einkommensteuer auf dem Bescheid. Die Ermäßigung mindert die tarifliche Steuer direkt, nicht nur das zu versteuernde Einkommen.

Liegen nur 2.000 Euro Arbeitskosten vor, sind es 400 Euro Ermäßigung. Erst ab 6.000 Euro Arbeitskosten erreichst du das Maximum von 1.200 Euro. Die Tabelle oben fasst die Stufen zusammen.

Wichtig: Die Ermäßigung greift nur, wenn genug Einkommensteuer anfällt. Wer unter dem Grundfreibetrag bleibt, bekommt keinen auszahlbaren Bonus - anders als bei manchen Zuschüssen. Für die meisten Arbeitnehmer mit Lohnsteuerabzug lohnt sich die Erklärung oft trotzdem wegen Werbungskosten, Homeoffice-Tage oder Sonderausgaben.

Warum 2026 noch der volle Satz zählt

Parallel berät der Bundestag die Steuerreform 2027. Im Regierungsentwurf zur Gegenfinanzierung sinkt die Handwerker-Ermäßigung von 20 auf 15 Prozent und der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro - noch nicht Gesetz, aber ein Signal für die Planung.

Für Rechnungen in 2025 gilt heute noch der volle Satz. Wer größere Arbeiten vorziehen kann, sichert sich den Bonus unter den aktuellen Regeln. Wer erst 2027 zahlt, muss mit dem parlamentarischen Ergebnis rechnen.

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 ohne Steuerberater war der 31. Juli 2026. Wer verspätet ist, riskiert Verspätungszuschlag. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe gilt für 2025 laut Finanzämtern Baden-Württemberg der 28. Februar 2027. Details zu Fristen stehen bei den Landesfinanzämtern und in der Abgabenordnung § 149.

Checkliste: Geld in der Steuererklärung beantragen

1. Rechnungen sammeln. Arbeitskosten separat, Zahlungsbeleg der Bank, kein Bar.

2. Anlage haushaltsnahe Aufwendungen. In ELSTER oder Steuersoftware die Felder für Handwerkerleistungen füllen.

3. Mit Werbungskosten koppeln. Pendlerpauschale 2026 und Homeoffice-Tage können die Erklärung zusätzlich lohnend machen.

Kurz: Haushaltsleistungen in Österreich

4. Reform im Blick. Entwurf lesen, bevor du 2027 plant. Mehr Kontext in Kalte Progression und Steuerreform 2027.

5. Steuer grob simulieren. Der Steuerrechner ersetzt keine Steuerberatung, zeigt aber, ob sich der Aufwand lohnt.

6. Arbeitsplatz nutzen. Im Arbeitsplatz siehst du Steuer-, Spar- und Budgetdaten nebeneinander.

In Österreich gibt es keinen deutschen § 35a. Haushaltsnahe Leistungen und Handwerkerkosten laufen über die Arbeitnehmerveranlagung mit eigenen Regeln - das BMF-Steuerbuch 2026 listet Absetzbeträge und Werbungskosten. Wer in beiden Ländern wohnt oder pendelt, braucht getrennte Belege.

Dieser Text erklärt § 35a EStG und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Felix und die Redaktion geben keine Empfehlung für deinen Einzelfall. Mehr Ratgeber in der Rubrik Steuern.

SteuernJetzt selbst rechnen: Steuerrechner →

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG (Stand Gesetz 19. Oktober 2026)

Arbeitskosten (inkl. anteilige USt)20 % ErmäßigungHinweis
2.000 Euro400 Eurounter dem Höchstbetrag
4.000 Euro800 Eurotypische Renovierung
6.000 Euro1.200 EuroHöchstbetrag erreicht
8.000 Euro1.200 Euromehr Kosten bringen keinen höheren Bonus

Quellen

Häufige Fragen

Wie viel Steuer spare ich mit Handwerkerleistungen?

20 Prozent der begünstigten Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr und Haushalt nach § 35a Abs. 3 EStG. Materialkosten zählen nicht.

Muss ich bar bezahlen?

Nein. Barzahlung wird nicht anerkannt. Du brauchst eine Rechnung mit Arbeitskostenanteil und einen Bankbeleg für die Überweisung an den Handwerker.

Gilt der Bonus auch für Mieter?

Ja, wenn du die Rechnung bezahlst und die Arbeit in deinem Haushalt erbracht wurde. Vermieter können begünstigte Kosten in der eigenen Wohnung melden, nicht die des Mieters.

Was plant die Steuerreform 2027?

Im Regierungsentwurf vom Oktober 2026 sinken laut Bundestagsberatung die Sätze auf 15 Prozent und maximal 900 Euro. Bis zur Verkündung gilt der heutige § 35a.

Kann ich Handwerker und Haushaltshilfe kombinieren?

Ja, aber mit getrennten Höchstbeträgen: bis zu 1.200 Euro Ermäßigung für Handwerker und bis zu 4.000 Euro für andere haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG.

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