Altersvorsorgedepot 2027: Bis 540 Euro Zulage - Banken hetzen, du musst nicht unterschreiben
rieder-enterprises · 27. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit
Ab 1. Januar 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot Riester-Neuverträge. Bis 540 Euro Grundzulage, 1-Prozent-Kosten deckel - kein Schnellabschluss nötig.

Ab 1. Januar 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot Riester-Neuverträge. Bis 540 Euro Grundzulage, 1-Prozent-Kosten deckel - kein Schnellabschluss nötig.
Zulage erst rechnen, dann unterschreiben
Notiere deinen geplanten Jahresbeitrag und rechne die Grundzulage aus der Tabelle unten nach. Vergleiche danach nur Verträge mit ausgewiesenen Effektivkosten, Wechselregeln und Garantiestufe - nicht die Werbeslogans.
Zinseszins durchspielen →Banken und Neobroker wollen, dass du noch 2025 unterschreibst - das Altersvorsorgedepot mit bis zu 540 Euro Grundzulage startet aber erst am 1. Januar 2027, und die Förderung lässt sich für ein ganzes Beitragsjahr auch später beantragen. Wer jetzt aus Slogans wie „Wer riestert, der rostet“ einen Countdown macht, zahlt eher Vertriebskosten als er Zulagen rettet.
Newsletter
Einmal pro Woche die wichtigsten Geld-Themen. Kein Spam.
Mit der Anmeldung stimmst du dem Erhalt des Newsletters gemäß unserer Datenschutzerklärung zu. Abmeldung jederzeit über den Link in jeder E-Mail.
Was ändert sich ab 1. Januar 2027?
Der Bundestag beschloss die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Das Altersvorsorgereformgesetz ist seit Ende Mai 2026 in Kraft; neue Produkte dürfen Anbieter ab dem 1. Januar 2027 vertreiben. Riester-Neuabschlüsse enden mit dem Jahreswechsel, bestehende Riester-Verträge laufen unter Bestandsschutz weiter.
Kernstück ist das Altersvorsorgedepot: gefördertes Sparen in Fonds und ETFs ohne Pflicht-Garantie, damit Renditechancen nicht für Beitragserhalt auf der Strecke bleiben. Wer Sicherheit will, kann weiter ein Garantieprodukt mit 100 oder 80 Prozent Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase wählen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) beschreibt beide Wege in den FAQ zur Reform vom 5. Mai 2026.
Parallel bleibt die alte Logik: Beiträge in der Ansparphase steuerlich begünstigt, Leistungen in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert. Was neu ist, ist vor allem die Zulagenrechnung - transparent pro eingezahltem Euro statt einkommensabhängigem Mindestbeitrag wie bei Riester.
Wie hoch wird die Grundzulage - und für wen?
Für jeden Euro, den du bis 360 Euro im Jahr einzahlst, zahlt der Staat 50 Cent Grundzulage. Auf Beiträge von 361 bis 1.800 Euro kommen 25 Cent je Euro. Die Höchst-Grundzulage liegt bei 540 Euro pro Jahr. Voraussetzung sind unmittelbare Zulageberechtigung und mindestens 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr, wie das BMF und § 84 Einkommensteuergesetz (EStG) ab 2027 festhalten.
Pro Kind kann ein Elternteil zusätzlich 100 Prozent Kinderzulage auf den Eigenbeitrag erhalten, höchstens 300 Euro pro Kind bei 300 Euro Jahresbeitrag. Wer vor dem 25. Geburtstag einen neuen Vertrag abschließt, kann einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus bekommen. Einzahlungen über 1.800 Euro sind möglich bis 6.840 Euro jährlich, darüber steigt die Zulage nicht.
Die Tabelle oben zeigt drei Stufen ohne Kinderzulage: 360 Euro Eigenbeitrag ergeben 180 Euro Zulage, zusammen 540 Euro. Bei 1.200 Euro sind es 390 Euro Zulage und 1.590 Euro auf dem Vertrag. Am Deckel 1.800 Euro plus 540 Euro Zulage macht 2.340 Euro. Mit Zinseszins und langem Horizont zählt jeder Euro - aber nur, wenn die Effektivkosten ihn nicht auffressen.
Wer wenig verdient, profitiert oft stärker: Schon 10 Euro im Monat können gefördert werden, und kleine Beiträge haben den höchsten Fördersatz in der ersten Stufe. Ob zusätzlich der Sonderausgabenabzug lohnt, prüft das Finanzamt bei der Veranlagung gegenüber der reinen Zulage.
Warum Banken und Broker jetzt Druck machen
Tagesschau und Verbraucherzentrale berichten seit Oktober 2026 von aggressivem Marketing: Viele Anbieter sind noch gar nicht am Markt, Lockangebote mit fast null Prozent Kosten können später angepasst werden. Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt im ARD-Podcast Plusminus vor Verkaufsgesprächen, die teure Altprodukte statt des gedeckelten Standarddepots pushen.
Wer jetzt unterschreibt, bindet sich möglicherweise an Konditionen, bevor alle Tarife und das staatliche Standarddepot sichtbar sind. Die staatliche Förderung kann laut tagesschau.de mindestens bis Ende 2027 für das gesamte Beitragsjahr nachträglich beantragt werden - ein Grund, Vergleiche abzuwarten statt unter Zeitdruck zu unterschreiben.
Das Standarddepot ist ein vereinfachtes Altersvorsorgedepot mit gesetzlichen Standardeinstellungen: zwei vorab festgelegte Fonds, Umschichtung in den Jahren vor Renteneintritt, Effektivkosten in der Ansparphase maximal 1,0 Prozent pro Jahr. Jeder Altersvorsorge-Anbieter muss ein solches Produkt anbieten, erklärt das BMF.
Standarddepot: 1 Prozent Effektivkosten und öffentlicher Anbieter
Effektivkosten sind die jährliche Renditeminderung durch Gebühren. Beispiel aus der BMF-FAQ: 5 Prozent Marktrendite minus 1 Prozent Kosten ergibt 4 Prozent Netto. Ein halber Prozentpunkt mehr über Jahrzehnte kann die komplette Zulage fressen - dann war die Förderung nur ein teurer ETF-Mantel.
Neben privaten Standarddepots soll ein öffentlicher Träger ein gleichwertiges Angebot starten. In der Bundestagsantwort des BMF vom 7. Oktober 2026 (MdB Stefan Schmidt) heißt es: Die Rechtsverordnung fehlt noch, die Aufgabe ist komplex, es gibt hohe europarechtliche Hürden, und zum 1. Januar 2027 werde das öffentliche Depot voraussichtlich noch nicht stehen. Zahlreiche private Anbieter haben Produkte unter dem 1-Prozent-Deckel angekündigt.
Ohne Garantie darf das Altersvorsorgedepot chancenorientiert anlegen, inklusive ETFs. Das BMF listet zulässige Vermögensgegenstände abschließend. Wer Marktschwankungen nicht ertragen will, wählt ein Garantieprodukt: zu Beginn der Auszahlungsphase stehen mindestens 100 oder 80 Prozent der eingezahlten Beiträge für Rente oder Auszahlungsplan bereit. Die niedrigere Garantie kann höhere Renditechancen eröffnen.
Depot ohne Garantie oder 80/100 Prozent Kapitalerhalt?
Die Wahl ist kein Moralurteil, sondern ein Kosten-Risiko-Trade-off. Garantien kosten Rendite, weil der Anbieter konservativer anlegt. Depots setzen auf langen Horizont und ETF-Sparplan-Logik - mit Kursschwankungen in der Ansparphase. Was zum ETF grundsätzlich gilt, gilt auch hier: Breite, Kosten, Haltefrist.
In der Auszahlungsphase wirst du flexibler als bei klassischer Riester-Verrentungspflicht. Du kannst eine lebenslange Leibrente wählen oder einen befristeten Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft; längere Pläne sind möglich, Restvermögen ist dann vererbbar. Noch nicht ausgezahltes Kapital im Plan kann vererbt werden, Leibrenten enden mit dem Tod, optional mit Rentengarantiezeit.
Ein Wechsel des Anbieters soll im neuen System einfacher werden: Abschlusskosten müssen über die Ansparphase verteilt werden, nach fünf Jahren muss der abgebende Anbieter den Wechsel kostenfrei ermöglichen, der neue Anbieter darf höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale verlangen. Das steht in der BMF-FAQ zu Vertragswechseln - prüfe die Klausel im konkreten Entwurf, bevor du unterschreibst.
Auszahlung: Rente oder befristeter Plan
Bestehende Riester-Verträge musst du nicht kündigen. Kündigung kann bereits gezahlte Zulagen gefährden. Du kannst den Altvertrag weiterführen, nur in die neue Fördersystematik umstellen oder in einen Neuvertrag wechseln, ohne Zulagen zurückzahlen zu müssen - Wechsel- und Vertriebskosten können aber anfallen.
Für Geringverdiener kann Riester unter alter Mathematik noch schlagen; für höhere Eigenbeiträge ist die neue Grundzulage oft attraktiver, weil sie nicht vom Mindestbeitrag abhängt. Der Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung hilft beim Vergleich - das ersetzt keine persönliche Beratung.
Selbstständige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG und abgegebener Steuererklärung sind künftig unmittelbar förderberechtigt, ebenso Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Das erweitert den Kreis über klassische Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus.
Riester-Verträge und Selbstständige
Die geplante Frühstart-Rente ist ein separates Gesetz: 10 Euro monatlich fürs Kind, noch im Bundestag. Das BMF betont die Verzahnung mit der Reform, aber Eltern sollten Kinderförderung nicht mit dem eigenen Depot verwechseln.
Für 2027-Zulagen musst du nicht am 1. Januar am Schalter stehen. Tagesschau berichtet von nachträglicher Beantragung für das ganze Jahr - Details hängen am Zulageverfahren der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Dokumentiere Beiträge und Vertragsbeginn schriftlich.
1. Effektivkosten vergleichen. Standarddepot maximal 1 Prozent - manche Werbung lockt mit weniger, prüfe die Produktinformationsblätter und ob die Kosten nach einer Phase steigen dürfen.
Frühstart-Rente und nachträgliche Zulage
2. Anlage und ETFs. Welche Fonds sind erlaubt? Kannst du vom Standard abweichen, und was kostet das?
3. Wechsel und Ruhen. Kosten bei Anbieterwechsel in den ersten fünf Jahren, Möglichkeit beitragsfrei zu stellen, wenn du später entscheidest.
4. Garantiestufe. Brauchst du 100 oder 80 Prozent, oder ein reines Depot? Keine Produktempfehlung hier - nur die Mechanik verstehen.
Checkliste vor dem Unterschreiben
5. Riester-Bestand. Altvertrag kündigen oder übertragen? Nicht aus Werbeslogans, sondern aus Zulagen- und Kostenvergleich.
6. Liquidität getrennt halten. Altersvorsorge ist langfristig gebunden. Kurzfristige Reserven gehören auf Tagesgeld oder in den Notgroschen, nicht in einen Vertrag mit Auszahlung erst ab 65.
Felix und die Redaktion geben keine Anlage-, Steuer- oder Produktberatung. Der Text erklärt die Reform und Marktmechanik. Mehr zum Sparen findest du unter Sparen und zu langfristigem Vermögensaufbau unter Investieren.
SparenJetzt selbst rechnen: Zinsvergleich →Beispiel: Grundzulage nach beitragsproportionaler Förderung (50 Cent je Euro bis 360 Euro Eigenbeitrag, 25 Cent je Euro von 361 bis 1.800 Euro, Höchstgrundzulage 540 Euro, BMF-FAQ und § 84 EStG ab 2027)
| Eigenbeitrag pro Jahr | Grundzulage vom Staat | Gesamt auf dem Vertrag |
|---|---|---|
| 360 Euro | 180 Euro | 540 Euro |
| 1.200 Euro | 390 Euro | 1.590 Euro |
| 1.800 Euro | 540 Euro | 2.340 Euro |
Quellen
- BMF: FAQ Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (05.05.2026) ↗
- Deutscher Bundestag: Reform der Altersvorsorge (März 2026) ↗
- tagesschau.de: Was beim neuen Altersvorsorgedepot zu beachten ist (22.10.2026) ↗
- BMF: Antwort mündliche Frage öffentliches Standarddepot (07.10.2026, PDF) ↗
- Bundesverbraucherblatt: Altersvorsorgedepot löst Riester ab (06.10.2026) ↗
- § 84 EStG Grundzulage (Fassung ab 01.01.2027) ↗
Häufige Fragen
Muss ich noch 2025 ein Altersvorsorgedepot abschließen?
Nein. Neue Verträge starten ab 1. Januar 2027. Viele Anbieter kommen später, und laut tagesschau.de kann die Förderung für ein ganzes Jahr auch nachträglich beantragt werden.
Wie hoch ist die maximale Grundzulage?
540 Euro pro Jahr bei 1.800 Euro Eigenbeitrag. Darunter gilt 50 Cent je Euro bis 360 Euro und 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?
Er läuft weiter. Neuabschlüsse nach altem Riester-Modell enden zum Jahreswechsel 2026/2027. Kündigen ist meist falsch; Wechsel oder Förderumstellung sind die üblichen Wege.
Was kostet ein Standarddepot maximal?
Die Effektivkosten in der Ansparphase sind auf 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt. Anbieter können darunter liegen.
Können Selbstständige die Zulage bekommen?
Ja, wenn die Voraussetzungen nach § 79 EStG erfüllt sind, unter anderem relevante Einkünfte und eine abgegebene Steuererklärung, wie das BMF in den FAQ beschreibt.
Gibt es schon das staatliche Standarddepot?
Zum Marktstart 2027 voraussichtlich noch nicht. Das BMF nennt in der Antwort vom 7. Oktober 2026 fehlende Rechtsverordnung und hohe EU-rechtliche Hürden.
Weitere Artikel

Frühstartrente: 10 Euro pro Monat für Kinder ab 2027 - was Eltern tun müssen

Mietrecht II: Indexmiete soll gedämpft werden - was Mieter und Vermieter heute wissen
